»Für uns Studenten war es unmöglich geworden, weiterzustudieren. Nazis in Uniform hielten uns am Eingang zur Universität an. Sie durchsuchten unsere Aktentaschen, bevor sie uns eintreten ließen. […] Es wurde mir schnell klar, dass unser Widerstand nur von kurzer Dauer sein konnte. Genau vier Monate nach Hitlers Machtübernahme musste ich, wollte ich mein Leben retten, aus Deutschland fliehen.« (Gisèle Freund, 1977, S.10)

Im Rahmen unserer Forschungen von Biographien jüdischer Studierender im Nationalsozialismus an der Frankfurter Universität zeigte sich, dass eine Auseinandersetzung mit den politischen Verhältnissen an der Universität vor der Machtübergabe an die Nationalsozialisten notwendig ist. Denn völkisch-nationale, antidemokratische und antisemitische Positionen entwickelten sich hier nicht erst ab 1933, sondern waren bereits seit den Gründungsjahren innerhalb der Studierendenschaft weit verbreitet. Sie bildeten letztlich eine wesentliche Voraussetzung für die reibungslose Etablierung des Nationalsozialismus an den deutschen Hochschulen. Der Versuch einer systematischen Ausgrenzung von jüdischen Studierenden durch ihre KommilitonInnen vollzog sich dementsprechend bereits vor der nationalsozialistischen Herrschaft. Es bedurfte hierfür keiner staatlichen Anordnung, sondern geschah in Eigeninitiative.

Bereits in den Gründungsjahren der Frankfurter Universität waren völkisch-nationale und antisemitische Positionen als politische Grundhaltung, u. a. durch Korporationen und Verbindungen vertreten. So machten diese in den Jahren 1915 und 1916 die »deutsche Abkunft« zu einer Voraussetzung für die Aufnahme in ihre Zusammenschlüsse. Jüdischen Studierenden war damit der Zugang verwehrt. Ein Beispiel dafür ist das Corps Moenania, das bereits am 06. Juli 1915 (10 Monate nach Gründung der Universität) mitteilte, nur noch Studierende ›deutscher Abstammung‹ aufzunehmen. Ein Jahr später führten auch die katholische Studentenverbindung Hasso Nassovia, die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Verbindung Gothia und die Turnerverbindung Tuiskonia einen solchen ›Arierparagraphen‹ ein. »Diese Entwicklung […] markierte in Frankfurt den Beginn eines sich immer radikaler äußernden Antisemitismus innerhalb der Studentenschaft« (Stuchlik, 1984, S. 40). Bereits bei den Wahlen im Jahr 1919 stellten die Korporationen allein 33 von 40 AStA Mitglieder (vgl. Stuchlik, 1984, S. 43). Obwohl den Korporationen nicht dieselbe Relevanz zukam wie etwa in Marburg oder Heidelberg und sie aufgrund des relativ geringen Organisierungsgrades kein »für die Universität bestimmendes Charakteristikum« (Kluke, 1972, S.565) waren, verfügten sie über einen starken Einfluss auf die Hochschulvertretung der Studierendenschaft und konnten so direkten politischen Einfluss ausüben. Die Korporationen schufen letztlich eine Basis für eine zunehmende Radikalisierung der Studierendenschaft und beförderten antidemokratische, revanchistische und antisemitische Tendenzen.

Bereits »in den ersten Monaten der Weimarer Republik [kam es] zu Demonstrationen und Gewalttätigkeiten gegen jüdische Kommilitonen« (Schön, 1972, S.104) und eine grundlegende Ablehnung »der demokratischen Staatsform« (ebd.) unter der Studierendenschaft wurde deutlich. Neben antisemitischen Schmierereien in Hörsälen kam es zu Störaktionen gegen jüdische und demokratische Hochschullehrer. So wurden 1920 beispielsweise die Vorlesungen von Hugo Sinzheimer, Honorarprofessor für Arbeitsrecht, durch Störaktionen von Studierenden angegriffen. Die Deutschnationale Studentengruppe veröffentlichte ein Schreiben und bekannte sich zur Teilnahme an den Störaktionen, weil die Berufung Sinzheimers eine Beleidigung des ›deutschen Volkes‹ sei. Es wurde dabei auch auf seine Rolle als SPD-Politiker hingewiesen (vgl. Stuchlik, 1984, S. 82).

In diese frühe Phase der Weimarer Republik fällt auch die Etablierung der Völkischen Studentengruppe, dem Vorläufer des Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund (NSDStB). Bereits drei Jahre vor der offiziellen Gründung des NSDStB wurde im Wintersemester 1922/23 mit Unterstützung örtlicher Parteifunktionäre die Völkische Studentengruppe gegründet mit dem Ziel »an der Hochschule als ›interkorporative Kampfgemeinschaft‹ nationalsozialistisches Gedankengut« (Schön, 1972, S.107) zu verbreiten. Ihr Hauptaugenmerk richtete sie dabei darauf, »rein völkische Fragen, wie der deutsche Sozialismus, der völkische Staat, völkische Kulturaufgaben, die Rassenkunde und die Feinde der völkischen Bewegung (das Judentum, der Jesuitismus, das Freimauerertum, der internationale Marxismus) zu behandeln« (Hessischer Beobachter Nr. 8, 31.05.1924 zit. nach Schön, 1972, S.107).

Bei einer Gedenkfeier im Jahre 1924 in der Paulskirche für die im 1. Weltkrieg verstorbenen Studierenden zeigte sich unter Frankfurter Studierenden ein ausgeprägter Antisemitismus, indem diese ihren jüdischen KommilitonInnen den Zutritt zur Veranstaltung verwehrten. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte die antisemitische Agitation im Wintersemester 1924/25 als der AStA die von FritzMalende, Führer der Völkischen Studentengruppe und Vorsitzender der vaterländisch christlichen Fraktion im AStA, eingereichten Anträge beschloss. Im Wesentlichen handelte es sich hierbei um die Aufstellung einer »amtliche[n] Statistik über die Anzahl der die Frankfurter Universität besuchenden Studierenden jüdischer Abstammung (Rasse)« (Deutschvolk Nr. 29, 19,7,1924 zit. nach Schön, 1972, S.108) und das Verbot einer Neuaufnahme »Ausländische[r] Studierende[r] jüdischer Abstammung« (ebd.).

Der NSDStB in Frankfurt gründete sich im darauffolgenden Jahr am 01. Februar 1926 und zählte somit zu den ersten der Republik. Die Gruppenmitglieder, die in der Mehrzahl aus der völkischen Studentenbewegung kamen, versprachen, vom nächsten Semester an »Hand in Hand mit der Ortspartei an der Vertiefung und Ausbreitung des nationalsozialistischen Gedankens zu arbeiten« (Völkischer Beobachter Nr. 45, 24.02.1926 zit. nach Schön, 1972, S. 109). Die nationalsozialistische Propagandatätigkeit an den hessischen Universitäten zeigte unmittelbar nach der Gründung erste Erfolge: Bei den Kammerwahlen an der Universität Frankfurt im November 1926 beteiligte sich der NSDStB erstmals mit einer eigenen Liste und konnte ein Mandat erringen. Ein halbes Jahr später, im Sommersemester 1927, avancierten mit Gerhard Rühle in Frankfurt und Joachim Haupt in Kiel erstmals zwei Mitglieder des NSDStB zu Vorsitzenden von Allgemeinen Studentenausschüssen. Bei den AStA-Wahlen 1931 konnte der NSDStB an allen hessischen Universitäten die absolute Mehrheit erringen. Somit erhielten die NationalsozialistInnen an der Universität Frankfurt bereits sechs Jahre vor der Machtübergabe an Hitler die Führung über die Studierendenschaft. Die allmähliche Durchsetzung von völkischem Nationalismus und Antisemitismus an den hessischen Hochschulen und ihren Gremien ist letztlich Ausdruck einer gesamtdeutschen politischen Entwicklung innerhalb der Studierendenschaft. So wurde auch die Deutsche Studentenschaft (DSt) bald nach ihrer Gründung 1919 in schwere innere Kämpfe verwickelt, die zu einer dauerhaften Spaltung der DSt in eine republikanisch-verfassungstreue Minderheit und einen völkischen Mehrheitsflügel führten. Letzterer setzte sich 1927 durch und forderte fortan das »Arierprinzip« als Bedingung für eine Zugehörigkeit zur Deutschen Studentenschaft. Es kam zum Zerwürfnis mit der preußischen Regierung und schließlich zum Entzug der staatlichen Anerkennung der studentischen Zusammenschlüsse. Dies hinderte die Studierendenschaft jedoch nicht daran, auch ohne weitere staatliche Legitimation in Eigeninitiative die nationalsozialistische Ideologie in der Universität wirkmächtig werden zu lassen. So wurde im Juli 1929 der Vortrag »Die Legende von der deutschen ›Unschuld am Weltkrieg‹« des Sozialistischen Studentenbundes und des Clubs pazifistischer Studenten von Studierenden gewaltsam durch Mitglieder des NSDStB, der Stahlhelmgruppe und der Korporationen unterbrochen (vgl. Stuchlik, 1984, S.71). Jüdische Studenten und Studentinnen wurden bei ihrem Erscheinen beschimpft, » […] [d]ann kam es zu Tätlichkeiten, wobei Stühle als Wurfgeschosse benutzt sowie der Lüster und eine Glasscheibe zertrümmert wurden. Die Polizei säuberte mit Gummiknüppeln den Saal.« (Frankfurter Zeitung Nr. 491, 04.01.1929 zit. nach Maaser, 2008, S.240). Jüdinnen und Juden sahen sich nun nicht mehr nur verbalen Anfeindungen an der Universität ausgesetzt, sondern mussten auch um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten. Die Studierenden konnten sich, wie sich an diesem Ereignis zeigt, nicht auf die Unterstützung bzw. den Schutz durch die Universitätsleitung verlassen. Hier wie auch in den folgenden Jahren zeichnete sich das Verhalten der Universitätsleitung eher dadurch aus, dass sie »auf die wachsende Aufwühlung mit immer weiterem Rückzug, mit Erlassen zu einer vollständigen politischen Abstinenz auf dem Boden einer nur der reinen Wissenschaft dienenden Hochschule« (Kluke, 1972, S.578f.) reagierte. Auch auf die gewaltvolle Auseinandersetzung vom Juli 1927 bezog die Universität keine Stellung. Obwohl die Beteiligten der Attacke ermittelt werden konnten, leitete das Rektorat und der Senat keine Disziplinarverfahren ein.

»Erst als der NSDStB Ende November 1929 ein Flugblatt verteilen ließ, in dem die Universität Frankfurt als ›Hochburg jüdischer Frechheit und marxistischer Unverschämtheit‹ bezeichnet wurde, trat der Akademische Senat in Aktion und verbot die nationalsozialistische Studentengruppe.« (Maaser, 2008, S.240).

Anders als an der Universität Marburg war der Rektor der Universität Frankfurt, Prof. Madelung, zumindest bereit, der zunehmenden SA-Agitation in den Gebäuden der Hochschule durch ein Uniformverbot vom 21. Juni 1932 zu begegnen. Dass aber selbst derartige Maßnahmen erst beschlossen wurden, nachdem sich das Rektorat der Zusage der nationalsozialistischen Studenten versichert hatte das Verbot auch zu respektieren, zeigt, wie weit die Universitätsleitung bereits kapituliert hatte. Die nächsten Tage ließen in aller Deutlichkeit erkennen, dass das Gesetz des Handelns an die SA übergegangen war. Am 22. Juni versammelten sich 100-150 Uniformierte vor dem Jügel-Gebäude, sangen das Horst-Wessel-Lied und gingen auf linke Studierende sowie Jüdinnen und Juden los. Dabei kam es zu keinem Eingreifen von Seiten der Universitätsleitung, da diese die Unverletzbarkeit der Universität bewahren wollte und somit das Eintreten der Polizei verhinderte. Die Universitätsleitung konnte weder ihren Betrieb friedlich aufrechterhalten noch den Schutz der Studierenden gewährleisten und ordnete eine Schließung der Universität bis zum 23.06.1932 an. Der Rektor und der Senat verschickten in Reaktion auf die Ausschreitungen ein Telegramm an den Reichsinnenminister:

»Demonstration und Eindringen einer bewaffneten SA-Abteilung (nicht Studenten) in Uniform in die Universität hat heute zu blutigen Krawallen geführt. Rektor und Senat fordern gegen diese Bedrohung des Lehrbetriebes und des Friedens der Studentenschaft Hilfe und sie verlangen Schutz vor Ruhestörung durch Hochschulfremde politische Organisationen.« (o.A. Neueste Zeitung 23.06.1932).

Die Initiatoren waren aber keineswegs, wie der Rektor und der Senat vermuten, »außenstehende Elemente« (ebd.); als Rädelsführer wurden vielmehr sechs Studenten ermittelt, die sich vier Wochen später vor dem Universitätsgericht verantworten mussten. Zwei von ihnen, Mitglieder des NSDStB, wurden relegiert, die übrigen wurden mit der Androhung der Entfernung von der Universität bzw. mit einem protokollierten Verweis bestraft. Die Ereignisse verdeutlichen, welche Macht den nationalsozialistischen Studierenden zu diesem Zeitpunkt zukam, nicht zuletzt auf Grund des zaghaften und uneindeutigen Verhaltens vonseiten der Universitätsleitung. Die Nationalsozialisten bildeten innerhalb der Studierendenschaft die stärkste Kraft, die mit aller Brutalität gegen ihre ideologischen Gegner_innen vorging.

Mit der Machtübergabe an die Nationalsozialisten 1933 fanden die antisemitischen Forderungen und Vorstellungen, die seit der Gründung der Universität große Teile der Studierendenschaft äußerten, schließlich ihre staatliche Legitimierung und Umsetzung in der Hochschulpolitik. Während die nationalsozialistischen Studierenden schon in der Weimarer Phase für ihre Taten keine wirklichen Konsequenzen zu fürchten hatten, mussten sie dies nun erst recht nicht mehr. Mit der Ernennung Ernst Kriecks als ersten nationalsozialistischen Rektor fand bei der Ausgrenzung jüdischer Studierender vielmehr eine Kooperation zwischen der verfassten Studierendenschaft und dem Rektorat statt. So schufen die Nationalsozialisten mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07. April 1933 die formale Rechtsgrundlage für die Entlassung von jüdischen und kommunistischen Lehrenden an Hochschulen und Schulen. Das Gesetz sah die Versetzung von ›nicht arischen‹ BeamtInnen in den Ruhestand und die Entlassung der BeamtInnen, »die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten« (vgl. Kühnl, 1987, S.198 f.) vor. An der Universität in Frankfurt waren 36,5% der Professoren und Dozierenden von dieser politischen Maßnahme betroffen (vgl. Rammelmeyer, 1965, S.37). Insgesamt wurden von 335 Lehrpersonen 109 ›beurlaubt‹, weil sie als jüdisch galten. Sechzehn weitere Mitglieder des Lehrkörpers wurden aus politischen Gründen entlassen (vgl. Hammerstein, 1989, S.220). Durch die massiven Maßnahmen an der Goethe-Universität und ihren Instituten hatte Frankfurt nach Berlin die zweithöchste Entlassungsquote. (vgl. ebd.). Dies hängt unter anderem mit der Gründungsgeschichte sowie der Entwicklung und Errichtung der Institute Akademie der Arbeit und Institut für Sozialforschung zusammen. Die Entlassung von über einem Drittel des Lehrkörpers hatte auch Auswirkungen auf das Lehrangebot. Eine Reihe von Vorlesungen und Seminaren fiel aus, während die Hörsäle der germanistischen Vorlesungen mit bis zu vierhundert Studierenden besucht wurden, von denen ein Drittel SA-Uniformen trugen (vgl. Stuchlik, 1984, S.90). Für die Frankfurter Studentenschaft kamen die Entlassungen nicht schnell genug, so dass sie ihre Kommiliton_innen dazu aufrief, Vorlesungen zu boykottieren und Hochschullehrende zu denunzieren, die jüdisch oder Mitglieder kommunistischer Organisationen waren (vgl. ebd., S.94). Vorlesungen von Lehrenden, die unter dem Gesetz litten, wurden so massiv gestört, dass sie abgebrochen werden mussten (siehe Ernst Kantorowicz in Hammerstein, 1989, S.222; Kurt Riezler in Maaser, 2008, S.243).

Es folgte mit dem Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen vom 25. April 1933 ein weiteres rechtliches Instrument, um den »hochschulpolitischen Leitgedanken einer rassischen und weltanschaulichen Auslese durchzusetzen« (Olenhusen, 1966, S. 176). Nach dem neuen Gesetz sollte die Neuaufnahme ›nichtarischer‹ Reichsdeutscher an den deutschen Hochschulen auf 1,5 Prozent begrenzt werden und die Gesamtzahl ‚nichtarischer‹ Studierender durfte eine Quote von fünf Prozent nicht übersteigen. Der Anteil jüdischer Studierender sollte mit einem Prozent dem Anteil von Jüdinnen und Juden an der Gesamtbevölkerung entsprechen. Am 01. Mai 1933 fordert Ernst Krieck in einem Schreiben »alle jüdischen und anderen nichtarischen Studierenden« (Schreiben des Rektors Ernst Krieck, 03.05.1933, UAF, Bl. 16) dazu auf »ihre studentischen Ausweiskarten abzugeben. Mit der Ausweiskarte ist ein ausgefüllter Fragebogen über die persönlichen Verhältnisse abzugeben« (ebd.). Diese »ehrenwörtliche Erklärung« bzw. »der Fragebogen für nichtarische Studierende« beinhaltet Fragen nach der ›arischen‹ Abkunft und Fragen nach dem Dienst des Vaters im Ersten Weltkrieg.

Die neuen gesetzlichen Regelungen bestärkten die Studierenden in ihren Ressentiments. Ihre Eigeninitiative ging so weit, dass selbst Ernst Krieck diese zur Zurückhaltung aufrufen musste: Es »wird dringlichst gebeten, von Einzelhandlungen jeder Art abzusehen, da sie unter den heutigen Verhältnissen sinnlos geworden sind und nur dem Ansehen der Universität und ihrer Studierenden schaden« (Schreiben des Rektors Ernst Krieck, 03.05.1933, UAF, Bl. 23).

Gleichzeitig erfolgte die Durchsetzung des neuen Gesetzes in Kooperation zwischen Rektorat und Studierendenschaft. Die auszufüllenden Fragebögen wurden vom Führer der Frankfurter Studierendenschaft Georg-Wilhelm Müller, zudem Führer des NSDStB, beurteilt. Dieser entschied über die Zugehörigkeit der Studierenden zum DSt. Für ihn stellte dies letztlich den Sieg des Nationalsozialismus an der Universität Frankfurt dar. Dennoch verstand er das Sommersemester 1933 lediglich als einen Teilsieg. So schrieb er in seinem Arbeitsbericht an die Reichsstudentenführung mit Unmut: »Leider war es jedoch nicht gelungen, die Universität restlos von den Schlacken des einstmals liberalistischen Geistes zu reinigen, so dass für eine nochmalige Aktion der Reinigung wohl noch Arbeit bliebe« (Müller 1933, zit. nach Bonavita, 2004, S.54).

Aus einer Auflistung der Universität geht hervor, dass sich insgesamt die »Zahl der wirklich vorhandenen Nichtarier« auf 116 belief und die der »Halbarier und Kinder von nichtarischen Kriegsteilnehmern« auf 103. Diese 219 ›nichtarischen‹ Studierenden stehen im Verhältnis zu einer Zahl von 3144 ›arischen‹ Studierenden. Hinzu kamen für eben jenes Sommersemester 1933 339 neuangemeldete ›Arier‹ und 5 neuangemeldete ›Nichtarier‹, sowie 4 »Halbarier und Kinder von nichtarischen Kriegsteilnehmern« (o.A. UAF. Abt. 600 Nr. 822 Bl. 41). An der medizinischen Fakultät überschritt die Zahl der tatsächlich vorhandenen ›Nichtarier‹ mit 62 die der Fakultät zustehende Höchstzahl von 39. Sie war damit die einzige Fakultät an der Universität Frankfurt, in der das Gesetz gegen die Überfüllung der Hochschulen Anwendung fand (Schreiben des Dekans der Medizinischen Fakultät, 23.05.1933, UAF, Bl. 51). So wurden 28 Studierende der Medizin und zwei der Zahnmedizin vom Studium ausgeschlossen. Darüber hinaus teilte die Universität Frankfurt die Namen der ausgeschlossenen Studierenden allen anderen Universitäten in einem Schreiben mit, damit diese auch dort kein Studium mehr aufnehmen bzw. fortsetzen konnten. Mit einem Erlass vom 16. Juni 1933 wurde ebenfalls noch im Sommersemester die Vereinigung jüdischer Studierender aufgelöst (vgl. Hammerstein 1989, S.183).

Im Frühjahr 1937 folgte für jüdische Studierende das umfassende Verbot zur Promotion. Einem Teil der bereits promovierten Studierenden wurde im Nachgang der Doktortitel abgenommen. Allein zwischen 1933 und 1945 gab es 114 Aberkennungen des Doktorgrades in Frankfurt (20 in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, 30 in der Medizin, 17 in der Philosophischen Fakultät, zwölf in den Naturwissenschaften und 35 in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) (vgl. Maaser, 2008, S.244).

Wurden Studierende »nichtarischer Abkunft« neu zugelassen bzw. nicht vom weiteren Studium ausgeschlossen, waren sie innerhalb der Universität massiven Diskriminierungen ausgesetzt. Sie verloren das Recht auf Inanspruchnahme von Einrichtungen der Studierendenhilfe (Stipendien, Arbeitsvermittlung, Gebührenerlass etc.), erhielten nach den Neuverordnungen keine Zulassung zum Staatsexamen mehr und »durften nur noch in Ausnahmefällen zum Doktor promovieren« (Maaser, 2008, S. 244). Obwohl in Frankfurt vergleichsweise wenige jüdische Studierende von dem 1933 beschlossenen Gesetz gegen die Überfüllung der Hochschulen betroffen waren, sank ihre Zahl in Deutschland in den Folgesemestern weiter. Dies lässt sich neben der systematischen Ausgrenzung durch den sogenannten Hochschulreifevermerk und dem Gesetz gegen die Überfüllung der Hochschule auf die materiellen Benachteiligungen und vor allem auf die sich zuspitzende feindliche Atmosphäre gegenüber ›nichtarischen‹ Studierenden zurückführen.

 

*.lit

Bonavita, P. (2004). »Nichtarier werden gebeten den Hörsaal zu verlassen« Georg-Wilhelm Müller und der Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund erobern die Frankfurter Universität. Forschung Frankfurt, 2004(2), 51-55.

Freund, G. (1977). Memoiren des Auges. Frankfurt am Main: S. Fischer.

Hammerstein, N. (1989). Die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Bd.I, Von der Stiftungsuniversität  zur staatlichen Hochschule 1914 – 1950, Neuwied/Frankfurt am Main.

Kluke, P. (1972). Die Stiftungsuniversität Frankfurt am Main 1914–1932(1. Aufl.). Frankfurt am Main: Kramer.

Krieck, E., 03. Mai 1933. Universitätsarchiv Frankfurt am Main, Abteilung 600, Nr. 822, Bl. 16.

Kühnl, R. (1987). Der deutsche Faschismus in Quellen und Dokumenten. Paul-Rugenstein Verlag: Köln.

Maaser, M. (2008). Die Frankfurter Studenten im »Dritten Reich«. In J.-O. Hesse & J. Kobes (Hrsg.), Frankfurter Wissenschaftler zwischen 1933-1945(1. Aufl., S. 235-252). Frankfurt am Main: Wallstein.

o.A. (1932). Krawall an der Frankfurter Universität. Bewaffnete SA Abteilung dringt ein, in: Neuste Zeitung (23.06.1932), 2. Jahrgang Nr. 145.

o.A. (1933). UAF. Abt. 600 Nr. 822 Bl. 41

Rammelmeyer, A. (1965). »Fünfzig Jahre Universität Frankfurt am Main! «. Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main 1914-1964. Ansprachen, Ehrungen und Glückwünsche bei der Jubiläumsfeier, Frankfurt am Main 1965 (Frankfurter Universitätsreden, Heft 33), S. 20-44.

Schön, E. (1972). Die Entstehung des NS in Hessen. Meisenheim am Glan: Anton Hain.

Schreiben des Dekans der Medizinischen Fakultät, 23.05.1933, Universitätsarchiv Frankfurt am Main, Bl. 51

Stuchlik, G. (1984). Goethe im Braunhemd: Universität Frankfurt 1933-1945 (1. Aufl.). Frankfurt am Main: Röderberg.

o.A. UAF. Abt. 600 Nr. 822 Bl. 41

von Olenhusen, A. G. (1966). Die »nichtarischen« Studenten an den deutschen Hochschulen. Zur nationalsozialistischen Rassenpolitik 1935—1945, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte Heft 2 1966.